Urheberrecht

Am 1. September 2003 ist das Urheberrecht entschieden verschärft worden.
Dies hat einige Konsequenzen auch für das Arbeiten mit Texten, Bildern und insbesondere mit Filmen in der Schule. Bisher geduldete Grauzonen und Großzügigkeiten in Bezug auf die Vorstellungen von dem, was man unter Zitaten, Nutzerkreisen, Privat, Nichtkommerzialität, Mengenbeschrän kungen etc. verstand oder verstanden wissen wollte, sind durch genaue Definitionen ersetzt worden.
Zur Medienarbeit im Unterricht empfiehlt es sich daher, sich mit der neuen Gesetzteslage vertrauter zu machen, als es denn bisher in der Regel geschehen ist.

Gesetzestext

Weitere Informationen, Erläuterungen und Kommentare zum Gesetzestext bieten die Landesmediendienste Bayern an. Hier wird nicht nur der für juristische Laien recht spröde juristische sprachliche Code "entschlüsselt", sondern es wird auch auf das für Lehrende und die Schulen Wesentliche und Besondere hingewiesen.

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